Wintersemester 2022/23

Abmeldung von Prüfungen nicht erforderlich
„Angemeldete, aber nicht angetretene Prüfungen gelten als nicht unternommen“, sagt Stefan Rumann, Prorektor für Studium und Lehre. Das heißt: Studierende können bis zur letzten Sekunde überlegen, ob sie überhaupt teilnehmen. Abmelden müssen sie sich nicht. (Eine begonnene Prüfung gilt jedoch als angetreten.)
Es wäre aber nett, wenn du den Prüfer bzw. die Prüferin (insbesondere bei mündl. Prüfungen) im Vorfeld über dein Nichterscheinen informierst.
Stand: 14.02.2023, 15:57 Uhr
Prüfungsmatrix Master-Fernstudiengang EIT

Stand: 04.02.2023, 14:20 Uhr
Lagepläne B-Bereich | L- / M-Bereich | ST-Bereich
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